Ich kann Sie in allen üblichen Fachgebieten wie:

» allgemeines Zivilrecht
» Arbeitsrecht
» Ehe- und Familienrecht
» Medizinrecht
» Verkehrsrecht
» Bußgeldrecht
» und Strafrecht

vertreten.
Die Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Außergewöhnliche Fragestellungen genießen mein besonderes Interesse.

Ich übernehme allerdings nur Mandate, deren Führung meinem Interessen-
und Kenntnisstand voll entspricht und weise demgemäß alle anderen Aufträge
nach kurzfristiger und unentgeltlicher Prüfung zurück.